einzelgenehmigungsbescheid
der betreffende beamte hat nach eigenen angaben die fahrzeugdaten vom anhängerhersteller krampe angefordert. demnach müsste er wissen, dass die max. fahrzeugbreite des anhängers 2,55 m beträgt. für den anhänger gibt es einen einzelgenehmigungsbescheid. auch in diesem scheint eine max. fahrzeugbreite von 2,55 m auf. unter punkt 2.6 findet sich länge / breite / höhe: 7500 / 2550 / 3000, jeweils in mm. aufgrund der fotos vom einzelgenehmigungsbescheid und den fotos von der verkehrsanhaltung ist ersichtlich, dass betreffend der fahrzeugbreite nichts am fahrzeug verändert wurde.